Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
zugleich Vereinbarung zu Nutzungsrechten und Zusammenfassung der rechtlichen Rahmenbedingungen

  • Ich gebe meine Fotos und Texte weiter unter der Bedingung der Einhaltung des Urheberrechts.
  • Die Betreiberin dieser Seite behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
  • Bei Zugang zu den vollständigen Sets inkl. der Textdatei, geht die rechtliche Verantwortung an die Person über, die die Sets erhält. Die Weitergabe der Sets an eine einzelne Person, ist keine Veröffentlichung.
  • Es ist aber eine Verbreitung, die in bestimmten Fällen auch der Zustimmung anderer Urheberrechts-Inhaber bedarf. Dies kann bei rechtlich geschützten Kunstwerken o. ä. der Fall sein.
  • Fotos von Personen, die nur als „Beiwerk“ zu einem anderen Fotomotiv zu betrachten sind, fallen unter die „Panoramafreiheit“. Zum Beispiel erkennbare Besucher in einer Kirche, Menschen vor der Fassade eines Schlosses o.ä.
  • Porträtierte Personen, also Fotos von Menschen als Hauptmotiv: oft gab es vorher eine mündliche Einwilligung für ein Foto von mir oder es sind Fotos von Veranstaltungen für touristische Zwecke, wie z.B. Tempeltänzerinnen o.ä. Dies sollte in der Regel unproblematisch sein. Auch bei einer Veröffentlichung ist die Chance einer Klage sehr gering, da man keinerlei Kontaktdaten hat, um die Einwilligung nachträglich einzuholen.
  • Fotos mit erkennbarem Autokennzeichen, könnten nur im Fall einer Veröffentlichung kritisch sein. Hier sollten die Kennzeichen vorher unkenntlich gemacht werden.
  • Bei Fotos von Exponaten oder Eigentum von Museen, Bibliotheken o.ä., ist nur im Fall einer Veröffentlichung vorher eine Einwilligung der Institution einzuholen, da diese Institutionen Hausrecht haben. Die Nennung der besitzenden Institution reicht nicht aus. Die Fotos entstanden mit vorheriger mündlicher Einwilligung oder bezahlter Fotoerlaubnis, die allerdings nicht schriftlich beweisbar ist.
  • Öffentlich aufgestellte Informationstafeln oder Schilder, sind in der Regel gemeinfrei.
  • Problematisch sind Fotos von Schlössern und Gärten der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“. Hier gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), dass diese Fotos nicht veröffentlicht werden dürfen, so sie vom Grundstück der Stiftung aus gemacht wurden. Gemeinfrei sind nur Fotos, die von außerhalb der Grundstücke, also z.B. von der Straße aus, gemacht wurden.
  • Gekaufte Dias unterliegen dem Urheberrecht der Hersteller der Dias. Keine Veröffentlichung! Bereits eine Weitergabe an eine andere Person, kann rechtlich beanstandet werden.